Kalkulierbare Kosten
Pflege ist natürlich immer auch eine Frage des Geldes. Wir legen großen Wert auf Transparenz bei diesem Thema und beraten Sie fundiert zu den unterschiedlichen Pflegegraden und den Angeboten in unserer Einrichtung. Gerne helfen wir auch beim Überwinden bürokratischer Hürden bei den Kostenträgern. Hier geben wir Ihnen einen ersten Überblick zu den Kosten, aufgeteilt nach Häusern und Pflegebereichen.
Zusammensetzung Gesamtentgelt
Das Gesamtentgelt der Heimkosten setzt sich aus vier Komponenten zusammen.
1. Pflegevergütung
Die Pflegevergütung richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie wird zu einem Teil von der Pflegeversicherung in Form von monatlichen Pauschalen getragen, der Restbetrag ist als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen zu übernehmen. Durch die Pflegevergütung werden neben den Pflegesachkosten insbesondere die Kosten des Pflege- und Betreuungspersonals finanziert.
2. Unterkunft
Die individuell anfallenden Betriebskosten werden vom Pflegebedürftigen getragen. Dazu gehören Kosten für Wasser, Strom, Heizung, Müllentsorgung, Kosten der Küche, Verwaltungskosten etc.
3. Verpflegung
Sind alle anfallenden Kosten für die Speisenversorgung der Bewohner.
4. Investitionskosten
Diese Kosten werden, analog zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, von dem Bewohner getragen. Sie ergeben sich aus den Kosten des Gebäudes und der Sachausstattung (Mobiliar, technische Anlagen, Pflegehilfsmittel), Instandhaltungskosten, Miet- und Leasingkosten sowie Zinsen
Beteiligung der Pflegekassen bei vollstationärer Pflege
Pflegegrad | Pflegevergütung |
Pflegegrad 1 | bis zu 125,- Euro / Monat |
Pflegegrad 2 | bis zu 770,- Euro / Monat |
Pflegegrad 3 | bis zu 1.262,- Euro / Monat |
Pflegegrad 4 | bis zu 1.775,- Euro / Monat |
Pflegegrad 5 | bis zu 2.005,- Euro / Monat |
Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen bestimmten Betrag des Monatsentgeltes. Zieht man diese Leistung der Pflegekasse vom Monatsentgelt ab, erhält man den von Ihnen zu zahlenden
Eigenanteil pro Monat
Allgemeine Pflegebereiche | Spezialbereiche für Menschen mit Demenz und anderen Verhaltensbesonderheiten | |||
| Haus Nazareth | Haus am Stadtpark | Haus Nazareth Spezialbereich (Wanderdüne Beschützt und Geschützt**) | Villa Travemünde |
Pflegegrad 1 | 2.717,44 € * | 3.367,22 € * | - | - |
Pflegegrad 2 | 2.476,84 € * | 2.991,67 € * | 2.955,67 € * | 3.088,91 € * |
Pflegegrad 3 | 2.476,91 € * | 2.991,58 € * | 2.955,58 € * | 3.088,82 € * |
Pflegegrad 4 | 2.476,91 € * | 2.991,74 € * | 2.955,73 € * | 3.088,97 € * |
Pflegegrad 5 | 2.476,89 € * | 2.991,72 € * | 2.955,71 € * | 3.088,95 € * |
* = Dies ist der Eigenanteil unter Berücksichtigung des individuellen Zuschlags der Pflegekasse je nach Verweildauer.
Ab dem 2. Jahr reduzieren sich die Zuschläge weiter bis zu 75%. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir errechnen Ihren persönlichen Eigenanteil.
** = Die „Wanderdüne Geschützt“ ist ein geschlossener Bereich für Bewohner mit Unterbringungsbeschluss durch das Amtsgericht.